Tankstelle gewünscht?

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP) fördert ab sofort die Errichtung
von öffentlich zugänglichen Wasserstoff-Tankstellen
im Straßenverkehr. Die Förderung beträgt bis zu 60%
der Investitionskosten der Tankstelle und kann zusätzlich
die Errichtung eines Elektrolyseurs zur Erzeugung von grü-
nem Wasserstoff umfassen. Die Förderanträge können bis
zum 31. März 2018 beim Bundesministerium für Verkehr
und digitaler Infrastruktur (BMVI) eingereicht werden.
Der neue Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Forschung, Entwicklung und Innovation und Maßnahmen
zur Marktaktivierung insgesamt 250 M€ bereit.

Neue H2 Tankstelle in Koblenz

Von links nach rechts: Thomas Bystry (CEP), Ulrike Höfken
(Ministerin für Umwelt und Energie), Philipp Braunsdorf (NOW),
Carina Bolz (Autohof Bolz-Platz), Thomas Hammann (Stadt Koblenz),
Markus Schewitza (Air Liquide) (Bild: CEP/Seydel)

 

 

 

 

 

Über die
Förderrichtlinie Marktaktivierung wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge
im ÖPNV und in Flotten, Züge und
Schiffe mit Brennstoffzellen sowie die zu deren Betrieb notwendige
Betankungsinfrastruktur gefördert.
(https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-wasserstoff-undbrennstoffzelle/foerderrichtlinien)
(2016–2026) – kurz NIP 2 – und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie
Marktaktivierung. Das BMVI stellt bis 2019 für

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