Keine alternativen zur regenerativen Energiewende

Die „Argumente“ der Windenergie Gegner besonnen widerlegen

Erstellt von Wolfgang Molwitz am 13.04.2017 um 12:04 Uhr

 Diskussionen und Streit um Energiewende in Schleswig-Holstein:

Es bleibt eine Erfolgsgeschichte rtemagicc_windenergiehochsauerland_kopie_01-gif

Windenergie-GegnerInnen argumentieren, Windenergie führe zu Gesundheitsschäden: durch Schall, durch Schattenwurf, durch Eiswurf. Nichts davon konnte bisher nachgewiesen werden.

Was sie komplett außer Acht lassen: Die Gesundheitsschäden durch Kohle und Atom, durch Verbrennung fossiler Brennstoffe, sind sehr wohl nachgewiesen. Tausende Menschen sind bereits erkrankt oder (früher als nötig) gestorben. Genau davor schützt der Ausbau der erneuerbaren Energie.

Windenergie-GegnerInnen argumentieren, Windenergie sei zu teuer: Allein die Abregelungen, also das Abschalten aufgrund fehlender Stromleitungen, koste pro Jahr 300 Millionen Euro.

Was sie komplett außer Acht lassen: Die Windenergie-Anlagen müssen zunächst gebaut werden, bevor die Konzerne die Stromleitungen bauen. Diese Investition tätigen sie erst, wenn sie die neuen Leitungen auch vom ersten Tag an nutzen können. Und Deutschland importiert pro Jahr für 67 Milliarden Euro fossile Brennstoffe (Kohle, Erdöl, Gas, Uran) für die Stromerzeugung, da sind die 0,3 Milliarden für Abregelungen tatsächlich nicht das Problem, zumal die Leitungen ab 2019 zur Verfügung stehen. Die Abregelungen 2016 waren trotz kräftigen Zubaus an Anlagen geringer als 2015, voraussichtlich fallen sie 2019 ganz weg.

Was die Windkraftgegner auch komplett außer Acht lassen, sind die Kosten der Endlagerung für Atommüll. Mit einem schnelleren Zubau von Windenergie könnte Atomstrom schneller als heute geplant abgeschaltet und damit viel Müll vermieden werden. Schon jetzt gilt: Jeder Stillstand des Atomkraftwerks Brokdorf macht für Hunderte von Windenergieanlagen den Weg durch die Stromleitungen frei und entlastet die Stromkunden auch finanziell.

Windenergie-Gegner kritisieren auch das Dauerblinken der Anlagen nachts. Alle Anlagen von mehr als 100 Meter müssen nachts Lampen blinken lassen, um Flugzeuge zu warnen – das gilt für ganz Deutschland, auch wenn hierzulande gerade nachts so gut wie keine Flugzeuge unterwegs sind.

Hier gibt es inzwischen neu entwickelte Warnblinker, die nur anspringen, wenn sich wirklich ein Flugzeug nähert. Inzwischen wurde das Erlaubnisrecht geändert, dass diese jetzt installiert werden können. „Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung” nennen das die Behörden. Allerdings müssen pro Windpark vier Radaranlagen installiert werden, das lohnt sich nicht für alle. In Schleswig-Holstein sind bisher 80 Anlagen umgerüstet worden und blinken jetzt nur wenn ein Flugzeug sich nähert, faktisch also nie.

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